Die Proforma-Rechnung (auf Englisch «Proforma Invoice») ist ein Dokument, das bei Exportgeschäften oft genutzt wird. Sie wird häufig erstellt, wenn Waren kostenlos versendet werden. Dabei dient sie nicht als Zahlungsaufforderung, wohl aber als Grundlage für die Zollabfertigung.
Die Proforma-Rechnung ist die wohl am häufigsten ausgestellte Rechnungsart neben der Handelsrechnung. In diesem Beitrag gehen wir auf alle wesentlichen Aspekte ein und geben Tipps und Empfehlungen zur korrekten Angabe des Warenwerts. Auch beleuchten wir die Risiken und Nachteile durch die Bezeichnung «Proforma». Nebst der Proforma-Rechnung gibt es noch weitere Rechnungsarten, die bei grenzüberschreitenden Warensendungen auch angewendet werden. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag zusätzlich, welche verschiedenen Rechnungsarten es sonst noch gibt und was die Unterschiede sind. Zudem zeigen wir Ihnen, wann Sie welche Rechnungsart verwenden sollten und stellen Ihnen eine Vorlage für die Proforma-Rechnung zur Verfügung.
1. Welche verschiedenen Rechnungsarten gibt es?
Es gibt viele verschiedene Rechnungsarten und dabei den Überblick zu bewahren ist nicht ganz einfach. Die häufigsten verwendeten Rechnungsarten im Zusammenhang mit einer grenzüberschreitenden Lieferung (Export sowie Import) sind folgende:
- Proforma-Rechnung (Proformarechnung, Proforma Rechnung)
- Handelsrechnung
- Zollrechnung
- Exportrechnung
- Versandrechnung / Transportrechnung (auf Englisch «Shipping invoice»)
- Lieferantenrechnung
Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, was der Unterschied dieser Rechnungen ist und wann Sie welche Rechnungsart verwenden sollten.
2. Was ist eine Proforma-Rechnung?
«Pro forma» kommt aus dem Lateinischen und bedeutet «der Form wegen».
Die Proforma-Rechnung (auf Englisch «Proforma Invoice») ist ein Dokument, das oft erstellt wird, wenn Waren kostenlos versendet werden. Sie beinhaltet bei solchen Sendungen keinen Handelswert und dient nicht als Zahlungsgrundlage.
Sie liefert vor allem Informationen wie Aussenhandelsdaten an den Empfänger und dient als Grundlage für die Zollabfertigung.
Jedoch werden Proformarechnungen oft auch im Zusammenhang mit Vorauszahlungen (Vorkasse) erstellt, sofern noch keine Handelsrechnung existiert. In diesem Fall dient die Proformarechnung auch als Zahlungsgrundlage, soll aber nicht für die effektive Lieferung verwendet werden. Für die Lieferung von kostenpflichtigen Waren ist eine Shipping-Invoice oder Zollrechnung zu erstellen und nicht eine Proforma-Rechnung.
Proforma wird von einigen Bestimmungsländern grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Ware bleibt somit am Zoll stehen und kann im Empfangsland nicht importiert werden. Auch hinterfragt die Zollbehörde immer, warum eine Proforma Rechnung ausgestellt wurde, insbesondere wenn nicht klar vermerkt wird, was der Grund für das Ausstellen einer solchen ist.
Wir empfehlen Ihnen daher, die Rechnung als Versandrechnung oder Transportrechnung (auf Englisch Shipping Invoice / Transport Invoice) zu bezeichnen.
Wenn Sie eine Proforma Rechnung ausstellen, muss diese dieselben richtigen Angaben enthalten wie eine «normale» Handelsrechnung. Auch wenn Ihr Kunde für die Ware nichts bezahlt, braucht es für die grenzüberschreitende Lieferung und somit für die Verzollung trotzdem einen Warenwert sowie andere Mindestangaben an Aussenhandelsdaten (Beschreibung der Ware, Menge, Gewicht, Herkunft des Produktes usw.). Auf Grundlage dieser Angaben in der Proformarechnung wird dann die Zollanmeldung erstellt.
- Welche Mindestangaben an Aussenhandelsdaten enthalten sein sollten, lesen Sie unter Frage 10: Welche Informationen gehören in eine grenzüberschreitende Rechnung?
Export von kostenlosen Ersatzteilen
Sie exportieren kostenlose Ersatzteile innerhalb der Garantiefrist an Ihren Kunden nach Deutschland.
In der Proforma-Rechnung müssen Sie den effektiven Warenwert angeben, als würden Sie diese Ersatzteile verkaufen. Auf der Basis dieser Proforma Rechnung wird die Verzollung im Bestimmungsland durchgeführt. Ihr Kunde muss diese Rechnung jedoch nicht begleichen.
Eine Proforma-Rechnung kann in folgenden Situationen angewendet werden:
- Kostenlose Mustersendungen
- Geschenksendungen
- Spenden
- Kostenlose Ersatzteillieferung (Garantie, Kulanz, etc.)
- Waren zur kostenlosen Reparatur (z. B. Garantie)
- Vorübergehende (temporäre) Verwendung von Waren im Ausland oder Inland
- Wenn die Ware per Vorauskasse bezahlt wird (In solchen Fällen wird für die Buchhaltung eine Proforma-Rechnung erstellt und im Anschluss an den Warenversand wird die dazugehörige Handelsrechnung ausgestellt)
In einer Proforma-Rechnung müssen Sie unbedingt vermerken, warum Sie eine Proforma-Rechnung erstellen.
Sehen Sie dazu nachfolgend einige Beispiele in Englisch / Deutsch:
- Value for customs purposes only – Gift free of charge
Wert nur für Zollzwecke – Kostenloses Geschenk - Value for customs purposes only – Samples free of charge
Wert nur für Zollzwecke – Kostenlose Muster - Value for customs purposes only – Replacement delivery (warranty)
Wert nur für Zollzwecke – Ersatzlieferung (Garantie)
Wenn bereits eine Handelsrechnung ausgestellt wurde, kann es keine Proforma-Rechnung geben.
Die Proformarechnung sollten Sie in der Sprache des Ziellandes oder in Englisch verfassen. Dies insbesondere, damit im Bestimmungsland die Importverzollung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie zusätzlich die Importvorschriften im Bestimmungsland, da gewisse Länder eine spezifische Sprache vorschreiben.
Import von kostenlosen Mustern in die Schweiz
Ihr ausländischer Lieferant erstellt für den Import in die Schweiz eine Proforma Rechnung, da es sich um kostenlose Muster handelt und es daher keine Handelsrechnung gibt. Erfahrungsgemäss verbleibt sie dann im Dossier des Spediteurs bzw. Deklaranten, da er die Zollanmeldung auf Basis dieser Proforma Rechnung erstellt.
Diese fehlt dann aber bei Ihnen für Ihre Unterlagen und in Ihrem System ist die Proformarechnung auch nicht vorhanden, weil es ja keine Handelsrechnung ist, die im ERP-System verbucht wird. Somit können Sie auch keine Prüfspur zum Importvorgang herstellen und Ihnen fehlt die Basis, wie diese Importverzollung durchgeführt wurde.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Lieferanten dazu zu verpflichten, mindestens drei Kopien der Proforma-Rechnung auszustellen und dem Transporteur mitzugeben. Zudem soll er Ihnen vorab eine Kopie dieser Rechnung per E-Mail zusenden.
Die Proformarechnung wird im Normalfall wie folgt von den Transportpapieren entnommen:
- Ein Exemplar ist für den Deklaranten vorgesehen, der die Ausfuhrzollanmeldung aus dem Exportland erstellt
- Das zweite Exemplar bleibt beim Zolldienstleister / Deklaranten im Dossier, da dieser die Einfuhrzollanmeldung in die Schweiz erstellt
- Das dritte Exemplar wird zusammen mit den Waren und weiteren Transportpapieren an Sie ausgeliefert. Diese können Sie in der Folge zusammen mit der entsprechenden elektronischen Veranlagungsverfügung Einfuhr (eVV Import) archivieren und somit ist auch die Prüfbarkeit des Geschäftsfalles von der eVV zur Rechnung sichergestellt (Prüfspur).
Reparatur-Rücksendung
Sie erhalten Güter von Ihrem Kunden aus Deutschland zurück, weil diese defekt sind und unter Garantieleistung bei Ihnen repariert werden sollen. Ihr deutscher Kunde erstellt für die Rücklieferung eine Proforma Rechnung. Aus Kundensicht hat das defekte Produkt «keinen Wert» und unterfakturiert somit. Das bedeutet, er gibt einen viel zu tiefen Wert für Zollzwecke an. Dies ist nicht erlaubt und Sie als Importeur müssen diesen Fehler bemerken.
Die Proformarechnung erhalten Sie nicht, weil der Verzollungsdienstleister sie in seinem Dossier ablegt. Für den Re-Export nach erfolgter Reparatur müssen Sie aber wiederum eine Proforma-Rechnung ausstellen und einen Wert angeben können. Da Sie die Rechnung bei der Einfuhr nie erhalten haben und der statistische Wert in der eVV Einfuhr nicht immer ersichtlich ist, kennen Sie den korrekten Warenwert nicht und können keine Exportpapiere für diese Garantiereparatur erstellen.
Proforma Rechnung helfen kann?
Für gewisse Länder gibt es spezielle Importvorschriften. Beispielsweise muss die Rechnung zwingend unterschrieben sein (nicht zu verwechseln mit der Unterschrift unter der Rechnungserklärung). Oder die Rechnung muss durch die Handelskammer beglaubigt werden.
Teilen Sie uns die Zolltarifnummern und das Bestimmungsland mit und wir klären für Sie ab, ob es besondere Einfuhrvorschriften gibt, die beachtet werden müssen.
3. Welcher Wert gehört in die Proforma-Rechnung?
Den Zollbehörden spielt es keine Rolle, ob der Handelswert der Ware kostenlos ist oder nicht, oder wenn das Produkt defekt ist (z. B. bei einer kostenlosen Reparaturleistung). Für Zollzwecke müssen Sie unbedingt in der Proforma Rechnung den korrekten Warenwert angegeben (realistischer Marktwert, da kein Verkauf stattfindet).
Im Bestimmungsland wird nicht nur die Einfuhrsteuer, sondern auch die Zollabgaben auf dem Warenwert berechnet.
Die genaue Definition des Warenwertes bei einer nicht fakturierten Ware finden Sie in der «Verordnung über die Statistik des Aussenhandels» unter Art. 9 Abs. 2:
«Wird eine Ware ein- oder ausgeführt, ohne dass sie fakturiert wurde, oder stimmt der fakturierte Betrag nicht mit dem wirklichen Wert überein, so gilt als Wert der Preis, der einer unabhängigen Drittperson berechnet würde.»
- Lesen Sie dazu mehr in unserem Blogbeitrag Warenwert für die Verzollung richtig deklarieren.
Welcher Warenwert für kostenlose Lieferungen bei Reparaturen und Veredelungen deklariert werden muss, finden Sie auch in unserem Fachbeitrag Veredelungsverkehr / Reparaturen unter der Frage «Wie ist der Warenwert bei kostenlosen Lieferungen zu deklarieren?».
4. Gibt es eine Vorlage einer Proforma-Rechnung?
Ja, die gibt es. Beziehen Sie hier die Vorlage der Proforma-Rechnung in deutscher und englischer Sprache.
Unsere Vorlage einer Proforma-Rechnung
- Mit allen relevanten Punkten
- Unter Verwendung der neuen Incoterms 2020
- Übersichtliche Darstellung
5. Was ist eine Handelsrechnung?
Eine Handelsrechnung (auf Englisch «Commercial invoice») erstellen Sie, wenn ein Verkaufsgeschäft stattfindet. Mit der Handelsrechnung fordern Sie den Empfänger der Ware dazu auf, einen bestimmten Geldbetrag dafür zu entrichten. Eine grenzüberschreitende Handelsrechnung muss zudem die Mindestangaben an Aussenhandelsdaten beinhalten. Diese wiederum bilden die Grundlage für die Verzollung und sind zwingend notwendig.
Die Handelsrechnung sollten Sie in der Sprache des Ziellandes oder in Englisch verfassen. Dies insbesondere, damit im Bestimmungsland die Importverzollung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie zusätzlich die Importvorschriften im Bestimmungsland, da gewisse Länder eine spezifische Sprache vorschreiben.
- Welche Mindestangaben an Aussenhandelsdaten enthalten sein sollten, lesen Sie unter Frage 10: Welche Informationen gehören in eine grenzüberschreitende Rechnung?
Eine Proforma Rechnung wird von diesem Land in den meisten Fällen nicht akzeptiert. Für den Import in Bahrain müssen Sie die Handelsrechnung zwingend in englischer oder arabischer Sprache erstellen. Machen Sie dies nicht, muss der Importeur auf Verlangen der Zollbehörden in Bahrain eine offizielle Übersetzung beifügen (nur Übersetzungen von einem akkreditierten Übersetzer werden akzeptiert). Dies führt dazu, dass die Ware am Zoll stehen bleibt und nicht in Bahrain importiert werden kann, worunter schlussendlich Ihr Kunde leidet.
Des Weiteren müssen Sie die Handelsrechnung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer in der Schweiz beglaubigen lassen und mit einer Originalunterschrift versehen.
Bitte beachten Sie zwingend die Importvorschriften im Zielland der Ware. Gewisse Länder haben spezielle Vorschriften für die Rechnung.
Beispielsweise wird verlangt, dass die Handelsrechnung mit einer Originalunterschrift versehen wird. In manchen Ländern wird nur eine legalisierte (beglaubigt durch die Industrie- und Handelskammer) Rechnung akzeptiert.
Teilen Sie uns mit, wohin Ihre Ware exportiert werden soll und wir klären für Sie ab, ob es besonders zu beachtende Einfuhrvorschriften gibt.
6. Was ist eine Zollrechnung?
Eine Zollrechnung (auf Englisch «Customs invoice») erstellen Sie, wenn gewisse Aussenhandelsdaten auf der Handelsrechnung fehlen. Es besteht somit eine unvollständige Handelsrechnung und die Zollrechnung dient als «Rechnung zu Zollzwecken», also als Grundlage für die Verzollung.
In der Zollrechnung sollten Sie den gleichen Warenwert angeben wie auf der Handelsrechnung.
Wir wissen aus unserer Praxiserfahrung, dass oft fälschlicherweise eine Proforma-Rechnung anstelle einer Zollrechnung ausgestellt wird. Die Bezeichnung «Zollrechnung» oder «Rechnung zu Zollzwecken» ist unseres Erachtens immer riskant. Der Zoll glaubt dann oft, dass Sie die Rechnung nur für die Verzollung erstellt haben, und so beispielsweise den Wert mit Absicht tiefer deklarieren, auch wenn dies nicht der Fall ist.
Wir empfehlen daher, solche Rechnungen als «Versandrechnung» oder «Transportrechnung» (auf Englisch «Shipping invoice») zu bezeichnen. Dies bereitet erfahrungsgemäss am wenigsten Probleme mit der Zollbehörde im Bestimmungsland.
Die Zollrechnung sollten Sie in der Sprache des Ziellandes oder in Englisch verfassen. Dies insbesondere, damit im Bestimmungsland die Importverzollung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie zusätzlich die Importvorschriften im Bestimmungsland, da gewisse Länder eine spezifische Sprache vorschreiben.
- Welche Mindestangaben an Aussenhandelsdaten die grenzüberschreitenden Rechnungen enthalten sollten, lesen Sie unter Frage 10: Welche Informationen gehören in eine grenzüberschreitende Rechnung?
7. Was ist eine Exportrechnung?
Wie der Name schon sagt, erstellen Sie eine Exportrechnung für die grenzüberschreitende Warenlieferung von der Schweiz ins Ausland, also bei einem Exportgeschäft. Dies ist in der Regel eine Proforma Rechnung, Handelsrechnung, Zollrechnung oder Versandrechnung / Transportrechnung. Sie dient bei der Exportabwicklung als Grundlage für die Ausfuhrzollanmeldung und im Bestimmungsland für die Einfuhrverzollung.
Die Exportrechnung erstellen Sie in der Regel ohne Schweizer Mehrwertsteuer, da die Lieferung von Gegenständen, die direkt ins Ausland transportiert werden, von der Inlandssteuer befreit sind. Im Bestimmungsland (z.B. DE) der Ware zahlt im Verkaufsgeschäft zwischen zwei Parteien grundsätzlich Ihr Kunde die Einfuhrumsatzsteuer. Vorsicht ist bei Lieferungen mit Incoterms DDP in die EU geboten: in diesen Fällen wird vielfach der Versender zum Einführer und Abgabeschuldner.
Sie als steuerpflichtiges Unternehmen müssen die Ausfuhren gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) belegen können. Als Ausfuhrnachweis dient die elektronische Veranlagungsverfügung Export (eVV Export).
Die Exportrechnung sollten Sie in der Sprache des Ziellandes oder in Englisch verfassen. Dies insbesondere, damit im Bestimmungsland die Importverzollung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie zusätzlich die Importvorschriften im Bestimmungsland, da gewisse Länder eine spezifische Sprache vorschreiben.
- Welche Mindestangaben an Aussenhandelsdaten enthalten sein sollten, lesen Sie unter Frage 10: Welche Informationen gehören in eine grenzüberschreitende Rechnung?
8. Was ist eine Versandrechnung / Transportrechnung?
Die Versandrechnung, oder auch Transportrechnung genannt, (auf Englisch «Shipping invoice») ist gedacht für den Transportweg von Warenlieferungen über die Zollgrenze.
Eine Versandrechnung bringt Ihr Produkt an den Bestimmungsort, während Ihnen die Handelsrechnung ermöglicht, dem Kunden die Ware in Rechnung zu stellen und ihn zur Zahlung auffordert.
In der Versandrechnung sollten Sie den gleichen Warenwert angeben, der ebenfalls mit der Handelsrechnung fakturiert wird. Wenn keine Handelsrechnung besteht, sollten Sie einen realistischen Marktwert (siehe Frage 3 Welcher Wert gehört in die Proforma-Rechnung?) angeben.
Sammelbestellung
Sie erhalten von Ihrem Kunden im Ausland fünf verschiedene Bestellungen. Für jede Bestellung erstellen Sie jeweils eine Handelsrechnung, exportiert werden sie aber im Rahmen einer Sammelsendung (d.h. 1 Lieferung). Dafür schreiben Sie eine einzige Sammelrechnung, die als Versandrechnung oder Transportrechnung bezeichnet wird.
Rechnungsweg vs. Lieferweg
Nicht immer ist der Rechnungsweg = Lieferweg
Wenn die Rechnungsstellung zwischen drei Parteien stattfindet (A – B – C), die Ware aber physisch direkt von Ihnen (A) zum Kunden (C) grenzüberschreitend ins Ausland geliefert wird, empfehlen wir Ihnen die Ausstellung einer Versandrechnung für die Verzollung.
Wir empfehlen die Rechnung als «Versandrechnung» oder «Transportrechnung» zu bezeichnen statt «Proformarechnung» oder «Zollrechnung», da diese Bezeichnungen unnötige Fragen beim Zoll aufwerfen.
Die Versandrechnung sollten Sie in der Sprache des Ziellandes oder in Englisch verfassen. Dies insbesondere, damit im Bestimmungsland die Importverzollung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie zusätzlich die Importvorschriften im Bestimmungsland, da gewisse Länder eine spezifische Sprache vorschreiben.
9. Was ist eine Lieferantenrechnung?
Die Lieferantenrechnung ist die Rechnung, welche Sie von Ihrem Lieferanten erhalten. Es ist unerlässlich, dass diese korrekt ausgestellt wird, denn sie dient im Rahmen der Importabwicklung als Basis für die Einfuhrverzollung in die Schweiz, welche der Spediteur / Zolldienstleister für Sie durchführt.
Wenn also die Informationen in der Lieferantenrechnung mangelhaft sind oder wichtige Informationen fehlen, dann ist auch Ihre Einfuhrquittung in Form der eVV Import falsch.
Isolatoren aus Glas aus Taiwan
- Sie importieren «Isolatoren aus Glas für die Elektrotechnik» aus Taiwan
- Zolltarifnummer: 8546.1000
- Zollansatz gemäss Tares: 5.60 Fr. je 100 kg brutto
- Bruttogewicht: 1800 kg
- Zollabgaben: CHF 100.80 (1800 kg : 100 x CHF 5.60)
Auf der Lieferantenrechnung sind folgende Informationen vorhanden:
Nachdem die Ware verzollt wurde und Sie die Veranlagungsverfügung Zoll (Importbeleg) kontrollieren, erkennen Sie, dass der Deklarant, welcher die Verzollung erstellt hat, Isolierteile deklariert hat anstatt Isolatoren:
Isolierteile mit Zolltarifnummer 8547.9010 haben einen Zollansatz von 33.00 Fr. je 100 kg brutto. Sie zahlen also Zollabgaben in der Höhe von CHF 594.00.
Vermutlich dachte der Deklarant es seien Isolierteile, und weil er keine Angaben zur Zolltarifnummer auf der Rechnung finden konnte, hat er diese Tarifnummer gewählt. Wäre auf der Lieferantenrechnung die korrekte Tarifnummer aufgeführt gewesen, wäre es nicht zu dieser Falschverzollung gekommen.
Nun zahlen Sie als Kunde in der Schweiz CHF 493.20 Zollabgaben zu viel!
Sie sehen, wie wichtig es ist, die Lieferanten zu instruieren und ihnen mitzuteilen, welche Informationen zwingend auf die Lieferantenrechnungen müssen (z. B. Tarifnummer), damit die Importverzollung korrekt erstellt werden kann.
Wir prüfen Ihre Ursprungsbelege und Veranlagungsverfügungen auf Richtigkeit und decken auf, welche Lieferanten Ihnen falsche Zollpapiere und Daten liefern.
Im Anschluss daran unterstützen Sie Ihre Lieferanten optimal mit einer Checkliste. Die Liste enthält alle Informationen, die in der Rechnung enthalten sein sollten. Somit entstehen keine Falschverzollungen und Sie können Zölle im Import sparen. Wir helfen Ihnen dabei, die Checkliste zu erstellen – kontaktieren Sie uns.
10. Welche Informationen gehören in eine grenzüberschreitende Rechnung?
Damit die Verzollung korrekt vorgenommen werden kann, finden Sie nachfolgend die Mindestangaben, die in einer grenzüberschreitenden Rechnung enthalten sein sollten:
- Name und Adresse des Versenders
- Name und Adresse des Rechnungsempfängers
- Name und Adresse des Warenempfängers
- Kontaktperson des Versenders
- EORI-Nummer und USt-IdNr. des Rechnungsempfängers (bei EU-Lieferungen)
- Ort und Datum der Rechnungserstellung
- Rechnungsnummer
- Kundenreferenzen (Auftragsnummer, Bestellnummer, etc.)
- Versandart (Lkw, Seefracht, etc.)
- Bankdaten und MWST-Nummer des Versenders
- Zahlungskonditionen
- Eindeutige Artikelnummer
- Zolltarifnummer (HS-Code) je Artikel
- Aussagekräftige Warenbezeichnung je Artikel
- Warenwert je Position mit Einzelpreisangabe
- Rechnungswährung
- Ursprungsland je Artikel
- Präferenzstatus je Artikel
- Anzahl Packstücke, Volumen, Netto- und Bruttogewicht, sofern keine Packliste erstellt wird
- Angaben zu internationalen Exportkontrollen zu jedem Artikel (Exportkontroll-Nummer EKN, ECCN, AL-Nummer für z. B. Dual-Use-Güter)
- Incoterms® mit Angabe der Ortschaft und Version (z. B. FCA Shanghai Airport – Incoterms 2020)
- Präferenznachweis (Ursprungserklärung in der Rechnung oder EUR.1)
Zusätzlich für die Lieferantenrechnung:
- Ihre Bestellnummer oder Referenz
- Bankdaten und UstID-Nummer des Versenders
Optional für die Lieferantenrechnung, jedoch hilfreich für den Zolldeklaranten / Verzollungsdienstleister:
- Ihre UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer)
- Die Nummer von Ihrem ZAZ Konto (zentrale Abrechnungskontonummer Zoll)
- Ihre MWST-Nummer (Mehrwertsteuernummer)
11. Gibt es eine Checkliste für eine korrekte Lieferantenrechnung (Import CH)?
Ja, die gibt es.
Beziehen Sie unsere kostenlosen Checklisten in Deutsch und Englisch als Word-Vorlage. Sie können diese individuell ergänzen bzw. anpassen und allen Ihren ausländischen Lieferanten zusenden. So wissen diese, welche Informationen in einer grenzüberschreitenden Rechnung für den Import in die Schweiz vorhanden sein müssen.
Unsere Checkliste für die Importrechnung
- In Deutsch und Englisch
- Alle Infos zur korrekten Importrechnung
- Individuell anpassbar
12. Wann muss ich welche Rechnung ausstellen (Übersicht)?
Wann | Bedingung | Unsere Empfehlung | |
---|---|---|---|
Proforma-Rechnung |
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|
Handels-Rechnung |
Die Handelsrechnung weist den Kauf von Waren nach | Verkaufsgeschäft findet statt | Wenn ein Verkaufsgeschäft vorliegt, empfehlen wir die Handelsrechnung mit allen wichtigen Aussenhandelsdaten dem Transporteur mitzugeben. |
Zollrechnung | Wenn eine Handelsrechnung besteht, aber darin wichtige Aussenhandelsdaten für die Zollabfertigung fehlen | Rechnung zu Zollzwecken als Ergänzung zur Handelsrechnung | Wir empfehlen den Verzicht auf die Bezeichnung «Zollrechnung», besser wäre die Bezeichnung «Versandrechnung» oder «Transportrechnung». |
Export-Rechnung |
Beim Export von Waren wird eine Exportrechnung erstellt Dies ist in der Regel eine Proforma-Rechnung, Handelsrechnung, Zollrechnung oder Versandrechnung / Transportrechnung |
Rechnung für den Export aus der Schweiz | Die Exportrechnung ist grundsätzlich die Handelsrechnung. Falls kein Verkaufsgeschäft stattfindet, empfehlen wir, eine Versandrechnung bzw. Transportrechnung zu erstellen. |
Versand-Rechnung/
Transport-Rechnung
|
Rechnung begleitet die Ware für die Zollabfertigung | Entweder bei einer kostenlosen Warenlieferung oder wenn die Handelsrechnung nicht alle Aussenhandelsdaten enthält | Wir empfehlen grundsätzlich die Rechnung als «Versandrechnung» oder «Transportrechnung» zu bezeichnen anstatt «Proforma-Rechnung» oder «Zollrechnung». |
Lieferanten-Rechnung | Für den Import in die Schweiz | Wird von Ihrem Lieferanten erstellt | Prüfen Sie, ob alle Angaben in der Lieferantenrechnung enthalten sind. Diese führen zu einer besseren Qualität Ihrer Importverzollung. |
Mit unseren Fachbeiträgen wollen wir Verantwortliche in Firmen bei der täglichen Arbeit unterstützen. Viele Themen sind teils komplex und wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Beiträge keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit erheben. Sie sind ohne Hilfe von KI erstellt worden aufgrund der Erfahrungen und des Wissens unserer Mitarbeitenden. Zudem sind wir bestrebt, die Inhalte stets aktuell zu halten und sinnvolle Beispiele aus der Praxis einfliessen zu lassen.
Der Exporteur / Importeur ist jedoch selbst für die Einhaltung der relevanten Gesetze verantwortlich.
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60 Beiträge zu «Proforma-Rechnung»
G. Hautle 2. Mai 2024
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
Ich hätte eine Frage zum Import, vielleicht können Sie mir trotzdem weiterhelfen.
Wir sind ein Schweizer Händler und beziehen Ware aus der Türkei für einen Schweizer Kunden. Unser Schweizer Kunde verlangt nun einen Nachweis, dass unser Produkt Ursprung hat (Türkei).
Unser Türkischer Partner stellt uns sein Movement Certificate aus (EUR1), von welchem das Original zum Zoll geht und eine Kopie an uns. Was können wir aber unserem Kunden geben? Dieses Dokument können wir nicht weiterreichen, da es Angaben zum Lieferanten hat, welche wir unserem Kunden nicht zeigen möchten.
Gibt es eine andere Möglichkeit?
Besten Dank für Ihre Nachricht via unsere Kommentarfunktion und Ihre positive Rückmeldung zu unserem Zollbeitrag.
Als Präferenznachweis im Inland ist die Lieferantenerklärung der gültige Nachweis. Da Sie seitens des Einkaufs eine EUR.1 aus der Türkei besitzen, können Sie die Präferenzeigenschaft an den Schweizer Kunden mit einer Lieferantenerklärung weitergeben. Präferenzielle türkische Ursprungswaren können Sie mittels einer Generellen Lieferantenerklärung oder mittels einer Einzel-Lieferantenerklärung auf der Rechnung bestätigen. Im Text dürfen Sie dann erwähnen, dass es sich um türkische Ursprungserzeugnisse handelt, im Präferenzverkehr mit der EU, EFTA (NO, IS) und der Türkei. Die Textbausteine für eine Generelle Lieferantenerklärung oder eine Einzel-Lieferantenerklärung müssen genau gemäss dem Merkblatt des BAZG übernommen werden.
Ich hoffe, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Kerstin Bouguet 25. April 2024
vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Gibt es Vorgaben für das Format einer Pro-Forma-Rechnung? Wäre es möglich diese auch auf einem DINA6-Format (gleiches Format wie Versandetiketten) bereitzustellen?
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Website.
Es gibt keine Vorgaben zum Format einer Proforma-Rechnung. Sie können diese auch in DIN-A6-Format erstellen. Gewisse Länder haben jedoch unterschiedliche Importvorschriften, in denen definiert wird, welche Informationen in der grenzüberschreitenden Rechnung vorhanden sein müssen. Lesen Sie mehr dazu unter Frage 10: Welche Informationen gehören in eine grenzüberschreitende Rechnung?
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg im Aussenhandel.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Silvia Zeschky 11. März 2024
Guten Tag
Es soll Ware nach China verschickt werden, welche vom Kunden bezahlt wird.
1. KANN eine Proforma-Rechnung für den Zoll erstellt werden (mit korrektem Warenwert) und dem Kunden die Handelsrechnung geschickt werden?
2. MUSS für die Ausfuhr eine Proforma-Rechnung erstellt werden und dem Kunden anschliessend die Handelsrechnung geschickt werden?
Vielen Dank vorab
Besten Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Eine Proforma-Rechnung gilt nur für kostenlose Lieferungen. Deshalb können Sie keine solche erstellen, sofern Sie auch eine Handelsrechnung ausstellen. Sie können jedoch eine «Rechnung für Zollzwecke» oder «Shipping Invoice» etc. erstellen, sofern Ihre Handelsrechnung nicht die Aussenhandelsdaten beinhaltet, welche für eine grenzüberschreitende Rechnung vorhanden sein müssen. Am einfachsten ist es immer, wenn Ihre Handelsrechnung alle Aussenhandelsdaten beinhaltet, und diese für die Lieferung verwendet werden kann.
Lesen Sie hier: Welche Informationen gehören in eine grenzüberschreitende Rechnung?
Sie MÜSSEN nie eine Proforma-Rechnung erstellen, ausgenommen es gibt keine Handelsrechnung und die Waren werden kostenlos geliefert. Für die Ausfuhr kann auch die Handelsrechnung vorgelegt werden, sofern diese alle zollrelevanten Informationen enthält.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Aussenhandel und grüssen Sie freundlich
Lea Derendinger
Yvonne Berger 5. März 2024
Vielen Dank für den Beitrag, welcher mir sehr weitergeholfen hat. Ich habe jedoch noch eine Frage offen: Wir (CH-Unternehmen) exportieren Maschinen, welche später auch von uns im jeweiligen Bestimmungs-Land in Betrieb genommen werden (= IBN). Normalerweise sind diese nicht auf den Handels-/Zollrechnungen ersichtlich. Nun möchte unser Kunde diese Dienstleistung jedoch auf einer separaten Handels-/Zollrechnung ausgewiesen haben. Ist dies überhaupt möglich? Soweit ich weiss, werden Handels-/Zollrechnungen nur für die grenzüberschreitenen Waren ausgestellt.
Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüssen
Herzlichen Dank für Ihre positive Rückmeldung zu unserem Beitrag und Ihre Frage.
Wie der Zollwert bei der Einfuhr ermittelt wird und welche Kosten hinzuzurechnen sind oder auch abzuziehen sind, wird in den Rechtsgrundlagen der jeweiligen Bestimmungsländer geregelt. Sofern Ihr Kunde in der EU ansässig ist, gelten die Richtlinien des Unionszollkodex der EU. In Artikel 72 finden Sie Bestandteile, welche nicht zum Zollwert eingerechnet werden:
«b) Zahlungen für den Bau, die Errichtung, die Montage, die Instandhaltung oder die technische Unterstützung, sofern diese Tätigkeiten an den eingeführten Waren, wie Industrieanlagen, Maschinen oder Ausrüstungen, nach dem Eingang in das Zollgebiet der Union vorgenommen werden»
Es ist also korrekt, dass Sie diese Kosten auf der Zollrechnung nicht erwähnen, da diese nicht zum Zollwert gehören, welcher bei der Einfuhr angemeldet wird. Jedoch müssen diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden und ich denke, dass Ihr Kunde möchte, dass Sie ihm eine Handelsrechnung erstellen für die Maschine und jeweils eine separate Handelsrechnung für die Inbetriebnahme.
Dies ist möglich, dass Sie Ihrem Kunden zwei separate Handelsrechnungen erstellen. Eine Rechnung für die Maschinenlieferung und eine für Ihre Dienstleistung für die Inbetriebnahme. Wichtig ist, dass Sie bedenken, dass Dienstleistungen im Ausland auch steuerpflichtig sind. Es müsste also noch mit einem Steuerexperten geklärt werden, wer die Steuerschuld der Dienstleistung trägt. Die Maschine wird bei der Einfuhr besteuert, die Dienstleistung jedoch nicht und deshalb muss dieser Punkt noch geklärt werden. Aus zollrechtlicher Sicht ist es aber möglich, dass Sie zwei separate Handelsrechnungen erstellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg im Aussenhandel.
Herzliche Grüsse
Lea Derendinger
Johanna Kügler 7. September 2023
wow dieser Beitrag ist wirklich unfassbar gut und hat mir schon enorm weitergeholfen!
Ich habe dennoch zwei Fragen an Sie:
Wir exportieren Waren aus Deutschland and unsere Zweigstellen im EU-Ausland und auch in Drittländer. Es erfolgt hierfür keine Bezahlung. Hier sollte die Bezeichnung "Proforma-Invoice" nicht verwendet werden sondern besser "Transport-Invoice" oder?
Unser Logistikdienstleister erstellt für uns die Proforma-Rechnungen und schickt sie dann uns zur Unterschrift. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass wir unserem Lieferanten eine Vollmacht ausstellen, damit er sie in unserem Namen für uns unterschreibt?
Danke vorab für eine kurze Rückmeldung!
Beste Grüße
Johanna Kügler
Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihre positive Rückmeldung zum Zollbegriff von Frau Derendinger, über welche wir uns enorm freuen.
Solange aus buchhalterischer Sicht kein Geld fliesst, betiteln Sie Ihre Rechnung besser mit Transportrechnung (Transport Invoice) oder Versandrechnung (Shipping Invoice), das ist absolut richtig. Beispielsweise akzeptieren manche Länder beim Import gar keine Proforma-Rechnungen für die Einfuhrverzollung. Bezüglich einer Unterschrift auf der Versandrechnung, stellt sich die Frage, ob diese überhaupt zwingend nötig ist. Falls etwa ein Präferenznachweis in Form einer Ursprungserklärung auf der Rechnung angedruckt wird, ist es für einen nicht Ermächtigten Ausführer unerlässlich, diese eigenhändig zu unterschreiben. Ob Sie mit einer Vollmacht an den Transportdienstleister arbeiten können, richtet sich in Ihrem Fall nach den EU-Richtlinien. Wir schreiben unsere Texte nach den CH-Rechtsgrundlagen, weshalb wir diese Frage für Sie leider nicht abschliessend beantworten können.
Ich hoffe, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg im Aussenhandel.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Fabian Mäder
Anna Maria Zapolnik 28. August 2023
Ein grosses Kompliment für Ihre nützlichen und beispielhaften Beiträge und vielen Dank dafür!
Ich habe eine Frage zur Versandrechnung bei einer Nicht-Garantie-Reparatur (Re-export from non warranty repair).
In dieser Rechnung haben wir zwei folgende Positionen:
Pos. 1 Motor XY (Ursprünglicher Einfuhrwert des Produktes, gemäss Veranlagungsverfügung Import) = CHF X
Pos. 2 Reparaturkosten (gemäss Ihrer Handelsrechnung) = CHF X
Mir wurde beigebracht, dass diese Aufteilung auf der Rechnung dazu dient, die MwSt entsprechend zu berechnen, was bedeutet, dass für Position 1 keine MwSt erhoben wird, sondern nur für Position 2.
Sollen wir nun beide Werte (Pos.1+Pos.2) addieren und am Ende den Gesamtwert angeben?
Dient die Angabe dieser beiden Positionen nicht dazu, den tatsächlichen Wert des Produkts zu ermitteln? Manchmal ist die Gesamtsumme nach der Addition beider Positionen viel höher als der tatsächliche Wert des Produkts...
Können Sie mir bitte erklären, wie die Dienstleistung / Reparaturkosten behandelt wird?
Vielen dank im Voraus!
Freundliche Grüsse
Anna Maria Zapolnik
Herzlichen Dank für Ihr Kompliment zu unseren Zollbegriffserklärungen. Das freut uns sehr!
Bei einer Nicht-Garantie-Reparatur sind die Werte in Ihrer Zollrechnung separat als zwei Positionen anzugeben. Falls Sie zusätzlich Neumaterial verwenden für die Reparatur, muss das Neumaterial auch separat aufgeführt werden, da dieses als eigene Position verzollt wird, je nach Zolltarifnummer des Neumaterials.
Sie sehen das richtig, dass diese Aufteilung der Werte benötigt wird, falls im Ausland ein Spezialverfahren (z.B. Veredelungsverkehr) angewendet wird. Sie können am Ende der Rechnung dann den Gesamtwert deklarieren, die einzelnen Positionen jedoch separat ausweisen.
Falls in Ihrem Fall das Produkt vom Kunden zum vollen Wert (Neuwert) retourniert wird und Sie dann noch die Reparaturkosten aufführen, ist es verständlich, dass der Wert höher ist als der effektive Wert des Produkts. Dies ist aber der Zollwert, welcher entsprechend zu deklarieren ist.
Dieses Problem können Sie nur mittels eines funktionierenden Retourenmanagement in Ihrem Betrieb beheben. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag: «RMA-Prozess: Wie Sie Zollprobleme vermeiden».
Wenn Sie dem Kunden jeweils mitteilen, wie der Wert des defekten Produktes deklariert werden soll, wird das Produkt nicht zum Neuwert retourniert, sondern zu dem Wert, welches das Produkt in defektem Zustand effektiv noch besitzt. Sie als Hersteller können oftmals viel besser einschätzen, wie hoch der Wert des defekten Produktes ist. Hier gilt die Regel:
«Wird eine Ware ein- oder ausgeführt, ohne dass sie fakturiert wurde, oder stimmt der fakturierte Betrag nicht mit dem wirklichen Wert überein, so gilt als Wert der Preis, der einer unabhängigen Drittperson berechnet würde»
So können Sie die Waren zum korrekten Zollwert importieren, welcher dem defekten Produkt entspricht.
Lesen Sie auch unseren Beitrag «Veredelungsverkehr / Reparaturen». Dort finden Sie weitere Tipps und Praxisbeispiele, wie diese Waren zu deklarieren sind und welche zusätzlichen Informationen Sie auf der Rechnung ergänzen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg im Aussenhandel.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Torsten Regetzki 24. Juli 2023
wir möchten Waren und Ersatzeile aus derSchweiz direkt zum Kunden nach Südkorea
liefern. Die Rechnung geht aber in dem Fall nach China zu unserer Vertretung die auch die Rechnung stellt. Jetzt sollte der Endkunde natürlich nicht die Marge unseres Händlers kennen.
Wie können wir das Zolltechnisch sauber lösen?
LG
Besten Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Die Ausfuhrverzollung aus der Schweiz muss mit dem Wert angemeldet werden, wie Sie die Ersatzteile an Ihre Vertretung in China verrechnen. Die Einfuhrzollanmeldung in Südkorea jedoch muss mit der Rechnung des Verkaufsgeschäfts Ihres chinesischen Vertreters an den Endempfänger in Südkorea durchgeführt werden.
In der Praxis erstellen Sie in diesem Fall zwei Dokumentensets und informieren den Spediteur, welche Rechnung für die CH-Ausfuhr verwendet werden muss und welche für die KR-Einfuhr. Die Ausfuhrrechnung von Ihnen an den Vertreter ist tiefer als die Einfuhrrechnung des Vertreters an den Kunden, weil der Händler die Waren inkl. Marge verkauft. Teilen Sie dem Spediteur mit, dass eine neutrale Lieferung erfolgen muss und er keine Dokumente an den Kunden in Korea weitergeben darf. So sieht Ihr Kunde die Marge nicht und die Waren werden mit dem korrekten Preis importiert.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Aussenhandel und grüsse Sie herzlich
Lea Derendinger
Daniel Taiani 25. Mai 2023
Wir haben einmalig einen Protoypen eines Haushaltgerätes, welches zum finalen Test beim Hersteller der Akkus in Deutschland getestet werden muss. Akkus werden keine mitgeliefert und das Gerät wird anschliessend an uns retourniert.
Reicht eine Proformarechnung mit dem Beschrieb über den Grund des Versandes, damit keine Zollgebühren oder Kosten für den Akkuhersteller und uns anfallen?
Danke für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Zollgebühren werden so oder so anfallen, weil die Sendung von einem Zolldienstleister verzollt werden muss. Zollabgaben fallen je nach Zolltarifnummer an und es spielt eine Rolle, ob Sie den Prototypen mit Präferenznachweis versenden oder ob dieser keine Präferenzberechtigung hat. Einfuhrsteuern werden auch erhoben, auch wenn es Waren zu Testzwecken sind. Eine Proforma-Rechnung dürfen Sie erstellen, sofern die Lieferung kostenlos erfolgt, was hier der Fall ist. Sie müssen in der Proforma-Rechnung jedoch den effektiven Warenwert des Prototypen angeben, welcher wahrscheinlich recht hoch ist, weil hohe Entwicklungskosten dafür angefallen sind. Falls das Verfahren der definitiven Verzollung angewendet wird, zahlt Ihr Akkuhersteller Einfuhrabgaben und Sie bezahlen wiederum Einfuhrabgaben, wenn die Lieferung wieder in die Schweiz kommt.
Wenn Sie von zollfreier Ein- und Ausfuhr profitieren möchten, würde sich für ein Gerät zu Testzwecken auch das Carnet ATA eignen.
Viel Erfolg bei der Abwicklung dieses Transportes und freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Claudia Mazzoletti 28. April 2022
Wir sind eine in der Schweiz ansässige Firma, die mit Waren handelt.
In Deutschland haben wir eine Tochterfirma.
Wir haben nun angefangen Waren nach zu unserer Tochterfirma in Deutschland zu liefern, die Waren werden bearbeitet, ergänzt bzw. veredelt und kommen zurück zu uns in die Schweiz zur Weiterverarbeitung oder zum Weiterverkauf. Bisher haben wir die Waren aus der Schweiz 'normal' geliefert und verrechnet, wie ein normaler Verkauf und die deutsche Firma hat uns die Waren ebenfalls wieder normal zurück geliefert und ebenfalls verrechnet. (Zu einem höheren Preis) Wir behandeln uns gegenseitig wie fremde Kunden bzw. Lieferanten. Bei uns intern ist nun die Frage aufgetaucht, ob wir die Waren mit Proforma-Rechnungen oder Zollzweckrechnungen hin und her schicken sollen? Oder gibt es da noch eine ganz andere Möglichkeit. Wir sind ein bisschen verunsichert.
Vielen Dank für Ihre Info
Freundliche Grüsse
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Aus Schweizer Sicht ist es möglich, dass Sie diese Waren nur mit einer Rechnung für Zollzwecke nach Deutschland liefern. Auch die Wiedereinfuhr in die Schweiz ist machbar mit einer Rechnung für Zollzwecke. Was in Ihrem Fall geprüft werden muss ist:
Ist Ihre Tochterfirma in Deutschland vollumfänglich vorsteuerabzugsberechtigt, auch wenn die Waren im Eigentum von Ihnen bleiben und nicht verkauft werden?
Sofern die Tochterfirma nach dem deutschen Steuerrecht die Einfuhrsteuern trotzdem zurückfordern darf, auch wenn keine Verrechnung stattfindet, können Sie umstellen auf die Abwicklung mit einer Rechnung für Zollzwecke. Dies muss aber wirklich zuerst mit Ihrer Tochterfirma abgeklärt werden.
Lesen Sie mehr zu Veredelungen und Bearbeitungen in unserem Fachbeitrag: Veredelungsverkehr / Reparaturen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Bernhard Iseli 25. März 2022
Bei einem Releasewechsel des ERP-Systems stellen wir fest, dass für die Proforma-Rechnungen standardmässig keine Rechnungsnummer vergeben wird. Sie schreiben im Kommentar vom 16.2.2022 dass eine solche verlangt wird und verweisen für DE auf den entsprechenden Paragraphen des Umsatzsteuergesetzes. Da die Proforma-Rechnung aber für Zollzwecke verwendet wird und nicht den Charakter einer Handelsrechnung hat, müsste unseres Erachtens auf die Zollbestimmungen des Landes Bezug genommen werden. Haben Sie allenfalls auch einen einschlägigen Artikel/Paragraphen aus den Zollbestimmungen zur Verfügung? Wir möchten die systemmässige Anpassung (Zeit-/Kostengründe) nur Vornehmen lassen, wenn es auch zwingend gefordert ist. Da im Standard unserer (in DE) weit verbreiteten ERP-Software keine Nummer generiert, vermuten wir eher, dass es keine Pflicht dafür gibt.
Für Ihren weiteren Input sind wir sehr dankbar.
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Da die vorherige Anfrage aus Deutschland stammte, habe ich auf das Umsatzsteuergesetz in Deutschland verwiesen. Die inhaltlichen Anforderungen an Proforma-Rechnungen in der Schweiz sind weniger strikt, wie diejenigen aus der EU. Jedoch sind für Sie folgende Punkte zu beachten:
- erstellen Sie nur eine Proforma-Rechnung, sofern Sie kostenlose Lieferungen (Muster, Geschenke) vornehmen
- bei Waren, welche Sie mittels Handelsrechnung dem Kunden verrechnen, darf keine Proforma-Rechnung erstellt werden
- es muss ein klarer Bezug zur Ausfuhrzollanmeldung vorhanden sein (Prüfspur)
Nun sind wir bei dem Punkt, welcher Sie aus zollrechtlicher Sicht Schweiz beachten müssen. Hat es in Ihrer Proforma-Rechnung andere Nummerierungen, wie z.B. die Auftragsnummer? Sofern eine andere Nummerierung für den klaren Bezug verwendet werden kann, ist dies erlaubt. Falls Ihre Proforma-Rechnung jedoch gar keine Nummerierung oder Referenzierung enthält, kann kein klarer Bezug zur Ausfuhrzollanmeldung gemacht werden.
In der Richtlinie R10-10 (Ausfuhrzollveranlagung) finden Sie folgenden Vermerk diesbezüglich unter Punkt 1.3.9:
«Als Begleitdokumente gelten Bewilligungen, Frachtdokumente, Handelsrechnungen, Lieferscheine, Ladelisten, Gewichtsausweise, Ursprungsnachweise, Veranlagungsinstruktionen, Analysezertifikate, Zeugnisse, amtliche Bestätigungen, etc.
Die anmeldepflichtige Person muss die Begleitdokumente so kennzeichnen, dass diese eindeutig der entsprechenden Zollanmeldung zugeordnet werden können.»
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage klären konnte, und gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Anfragen zur Verfügung.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Lili Staubli 14. März 2022
Lieferadresse und Rechnungsadresse sind bei unserem Export nicht immer identisch. Welche Adresse muss auf die Handelsrechnung? Die des Empfängers oder der Rechnungsadresse?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion. Die Rechnungs- und Lieferadresse muss auf einer Handelsrechnung angedruckt werden, sofern diese Rechnung auch dem Transporteur mitgegeben wird.
Bitte beachten Sie, dass bei diesen Dreiecksgeschäften nicht immer alle Konstellationen möglich sind und steuerrechtliche Aspekte beachtet werden müssen, damit Sie nicht unwissentlich in eine Steuerpflicht kommen in einem der Bestimmungsländer.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und grüssen Sie freundlich
Lea Derendinger
Barbara Breitfeld 15. Februar 2022
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Es ist so, dass viele Firmen die Handelsrechnung aus dem Warenwirtschaftssystem nicht für den Export verwenden können, da in dieser Handelsrechnung oftmals nötige Aussenhandelsdaten fehlen. In der Schweiz erstellen Exporteure dann eine Versandrechnung mit den relevanten Informationen für die Verzollung.
Die Gesetzestexte zur Rechnungsnummer sind in Deutschland im Umsatzsteuergesetz §14 festgehalten:
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten: […]
[…] eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer).
Sie müssen die Rechnung für die Ausfuhr mit einer anderen Nummerierung kennzeichnen, da die Rechnungsnummer nur einmalig vergeben werden darf. Sie können zum Beispiel dieselbe Nummerierung verwenden, aber noch ein Buchstabe Z vorne an die Nummerierung setzen, damit klar ist, dass dies die Zollrechnung (Versandrechnung) ist. Das Finanzamt könnte bei einer mehrfachen Vergabe der gleichen Rechnungsnummer auch Mehrfachumsätze vermuten. Dies ist zu vermeiden.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Stefanie Werder 13. Dezember 2021
Für unseren Standort in Schweden liefern wir künftig von Liechtenstein nach Estland und Rumänien. Ist es möglich die Lieferungen mit einer Versandrechnung per EU Verzollung zu exportieren? Die tatsächliche Handelsrechnung wird dann von Liechtenstein nach Schweden ausgestellt und von Schweden nach Estland bzw. Rumänien an den Endkunden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Aus Zollsicht und logistischer Betrachtung ist es möglich, dass Sie die Waren aus Liechtenstein nach Estland und Rumänien liefern, mittels EU-Verzollung. Sofern Sie in einem anderen Land (z.B. DE) für die EU-Verzollung registriert sind und selbst eine UST-ID Nummer und EORI-Nummer besitzen.
Da jedoch der Rechnungsfluss via Schweden und LI läuft und LI an den Endkunden fakturiert, ist dieses Thema eher aus steuerrechtlicher Sicht abzuklären. Wir empfehlen Ihnen Ihren Steuerberater hinzu zu ziehen für diese Abklärung. Wir können Ihnen nur aus zollrechtlicher Sicht Bescheid geben, dass es möglich wäre.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Dennis Soisch 29. Oktober 2021
ist es als Händler verpflichtend eine physische Rechnung in das Paket zu legen, bei einem Export in die Schweiz?
Wenn ja, welche Strafen drohen wenn man dies nicht tut?
Wo genau kann ich es nachlesen?
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Dies ist in den Vorschriften der Kurierdienstleister oder der Post explizit geregelt. Sie finden beispielsweise in den Vorschriften der Post folgende Information:
Wann erhebt die Post den Zuschlag "Besichtigung, Wertabklärung und Lagerung" und wie kann ich die Gebühr umgehen?
Weisen Sie Ihren Versender darauf hin, dass er die Postsendung ausreichend zu deklarieren hat. Er muss auf der Sendung den Sendungsinhalt und eine Warenwertangabe für die Verzollung (entweder in Form einer Zolldeklaration CN22/CN23 oder einer Handelsrechnung) anbringen. Diese Zolldokumente müssen aussen an der Sendung angebracht sein. (Quelle: Post)
Wenn Sie dies nicht tun, werden jeweils Gebühren erhoben und die Sendung wird zeitlich verzögert.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Eva 20. Oktober 2021
ist es verpflichtend auf einer Proforma Rechnung in die Fußzeile die Informationen über Firma & Bankverbindung und UID einzugeben oder ist es nur empfohlen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,
Eva
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Website. Eine Proforma Rechnung wird nur für kostenlose Lieferungen erstellt. Da bei einer kostenlosen Lieferung keine Bankdaten benötigt werden, für eine allfällige Zahlung, müssen diese nicht zwingend vorhanden sein. Eine UID-Nummer wird benötigt, falls Sie die Sendung dem Spediteur übergeben, damit er die Zollanmeldung für Sie erstellt. Jedoch ist die Angabe der UID-Nummer auf einer Proforma-Rechnung auch nur eine Empfehlung und keine Pflicht.
Wir hoffen, dass wir weiterhelfen konnten und ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Tamara Killer 23. September 2021
Wir versenden von Deutschland nach Schweiz Waren. Der Warenwert auf der Handelsrechnung ist entscheidend für die Bemessungsgrundlage der Schweizer Mehrwertsteuer. Wie sieht es hier mit den Richtlinien aus? Wir verkaufen die Ware zu einem 'sagen wir Pro-Memoria-Franken' pro Stück, da wir das Produkt aus unserem Produktportfolio genommen haben. Der Einkauf dieses Produkts ist höher als der Umsatz den wir jetzt damit erwirtschaften.
Besten Dank und freundliche Grüsse
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unseren Fachbeitrag Proform-Rechnung.
In der Schweiz ist die Zollwertermittlung weniger detailliert geregelt, wie in Deutschland, wo Sie verschiedene Methoden kennen.
Wie der Warenwert bei einer Importverzollung angemeldet werden muss, ist in der Verordnung über die Statistik des Aussenhandels definiert:
«Wird eine Ware ein- oder ausgeführt, ohne dass sie fakturiert wurde, oder stimmt der fakturierte Betrag nicht mit dem wirklichen Wert überein, so gilt als Wert der Preis, der einer unabhängigen Drittperson berechnet würde»
Sie müssen also den Preis so definieren, als würden Sie dieses Produkt an eine unabhängige Drittperson verrechnen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Abend.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Jonas Schweingruber 15. September 2021
Wir verrechnen unsere Produkte mit einer MwST. 7.7%.
Muss ich bei einer Proforma-RG ins Ausland den MwSt. Satz auf 0% wechseln?
Und wenn ich dann dem Kunden die definitive RG sende, den MwST. Satz auf 7.7% ändern?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Jonas Schweingruber
(Schweiz)
Proforma-Rechnungen dürfen nur für kostenlose Lieferungen verwendet werden. In Ihrem Fall werden die Güter verrechnet und somit ist die Proforma-Rechnung nicht das korrekte Dokument. Ich denke, dass Sie von einer Versandrechnung / Shipping-Invoice sprechen.
Exportlieferungen werden in den meisten Fällen ohne CH-MWST verrechnet, sofern ein Exportnachweis in Form einer eVV Export vorhanden ist.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte und wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Pauline 4. August 2021
Wir wurden von unserem Kunde der in Australien sitzt beauftragt die bestellte Ware in die Schweiz zu liefern. Wird berechnen die Ware an den Australischer Kunde.
Ich bin mir jetzt unsicher, indem ich nicht weiß welches Begleitdokument und mit welchem Wert zu der Ware die in die Schweiz geht dazugelegt werden muss. Eine Versandrechnung nur mit Angabe auf den Warenempfänger, die originale Handelsrechnung mit Angabe auf den Rechnungsempfänger und den Warenempfänger oder müssen wir etwas dem Australischem Kunde verlangen?
Besten Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Lieferung von Deutschland in die Schweiz handelt. Der australische Kunde ist Auftraggeber und möchte, dass Sie die Waren direkt an seinen Endkunden liefern. Sofern der australische Kunde für den Weiterverkauf in die Schweiz eine Gewinnmarge auf Ihr Produkt schlägt, muss die Importverzollung in die Schweiz mit dem Verkaufspreis vom Australier an den Kunden in der Schweiz durchgeführt werden (inkl. Marge). Dies müssten Sie sicherlich mit dem australischen Kunden klären.
Als Dokument für die Verzollung würde eine Handelsrechnung vom Australier an den Schweizer Kunden oder eine Versandrechnung von Ihnen ausreichen, sofern alle Aussenhandelsdaten ersichtlich sind. Die Rechnung von Ihnen würde die Rechnungsadresse des Australiers aufweisen und die Lieferadresse des Kunden in der Schweiz. Bitte beachten Sie aber den Preis der Güter, wie oben erwähnt. Zudem müsste zuerst noch geklärt werden, wer die Zollabgaben und die MWST bezahlen muss. Diese Kosten werden beim Import in die Schweiz anfallen und mit einer genauen Regelung der Incoterms® 2020 (Lieferbedingungen) ist zu vereinbaren, wer welche Abgaben übernehmen muss.
Ich hoffe, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Zollberatungsteam gerne zur Verfügung.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Jolanda 20. Mai 2021
Wir exportieren aus der CH in die EU. Momentan sind wir uns nicht sicher, ob die Angaben auf unserer Zollrechnung korrekt sind:
EORI-Nummer: muss die auf den Warenempfänger oder auf den Rechnungsempfänger lauten? (unterschiedliche Adressen)
Anschrift auf der Zollrechnung: Muss hier der Warenempfänger als Anschrift aufgeführt werden und der Rechnungsempfänger nebenbei erwähnt werden? Oder wie müssen diese beiden Adressen am Besten aufgelistet sein?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Vielen Dank für Ihre Anfrage via unsere Kommentarfunktion.
Es ist wichtig, dass Sie jeweils die EORI-Nummer angeben vom Importeur der Waren. Auf diese Partei wird die Verzollung durchgeführt und diese Partei bezahlt die Zölle und Steuern. Im Normalfall ist dies der Rechnungsempfänger und ich gehe bei Ihrer Anfrage davon aus, dass der Rechnungsempfänger auch Importeur sein soll. Falls meine Annahme korrekt ist, müssen Sie die EORI-Nummer des Rechnungsempfängers andrucken.
Falls der Warenempfänger abweichend ist, muss dies zwingend angegeben werden und Sie erstellen die Rechnung an den Rechnungsempfänger und ergänzen die Adresse des Warenempfängers. Am einfachsten ist es, wenn beide Adressen im oberen Teil der Rechnung ersichtlich sind, mit dem Vermerk Rechnungsempfänger: XY und nebenan Warenempfänger: YZ.
Ich hoffe, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Alexandra 2. März 2021
Wir haben eine Zollrechnung für Moldawien erstellt - ohne Frachtkosten, da die finalen Kosten erst nach dem Versand zur Verfügung stehen. Wir sind davon ausgegangen, dass die Zollrechnung nur ein "Begleitpapier" für den Zoll darstellt, um den Warenwert zu deklarieren.
Zum späteren Zeitpunkt erstellten wir die Handelsrechnung mit Frachtkosten und sendeten diese dem Kunden im Nachgang. Zwischenzeitlich hat der Kunde schon die Zollrechnung gezahlt, aber uns fehlen natürlich die Frachtgebühren.
Frage: Macht eine Zollrechnung eine Handelsrechnung überflüssig? Müssen die Transportkosten direkt mir auf die Zollrechnung?
Elin Meier | 2. März 2021
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Eine Zollrechnung erstellen Sie, wenn gewisse Aussenhandelsdaten auf der Handelsrechnung fehlen. Die Zollrechnung dient als Grundlage für die Verzollung und Sie muss den gleichen Warenwert ausweisen wie die Handelsrechnung (inkl. Hinweis zu Transportkosten). Sie verrechnen die Transportkosten ja ohne deutsche Umsatzsteuer (steuerfrei) und dafür brauchen sie entsprechend einen Ausfuhrnachweis. Die Zollrechnung ersetzt die Handelsrechnung nicht, sondern ist also eine Ergänzung zur Handelsrechnung anzusehen.
Wir empfehlen den Verzicht auf die Bezeichnung «Zollrechnung», besser wäre die Bezeichnung «Versandrechnung» oder «Transportrechnung».
Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Elin Meier
Libramed AG 18. Februar 2021
sollte die Versandrechnung mit Stempel der Firma versehen sein? 1x in Original und wieviel Kopien (3?)? stecke ich alles in 1 Adresscouvert für aufs Paket? oder braucht die Poststelle bei Aufgabe schon eines? Und de Frachtbrief (früher grünes Etikett) braucht es nicht mehr oder?
fG
M.S.
Elin Meier | 18. Februar 2021
Ob die Versandrechnung im Original unterschrieben und gestempelt werden muss, hängt von den Importvorschriften im Bestimmungsland ab. Leider wissen wir nicht in welches Land Sie die Güter liefern möchten und können dies deshalb nicht beurteilen. Gewisse Länder verlangen einen Stempel und Unterschrift und bei anderen Länder ist beides nicht nötig.
Empfehlenswert sind immer drei Exemplare aussen am Paket anzubringen. Ein Exemplar ist für die Ausfuhrverzollung aus der Schweiz gedacht, ein Exemplar für die Einfuhrverzollung im Bestimmungsland und somit sollte Ihr Kunde noch ein Exemplar mit der Lieferung erhalten.
Ob Sie eine grüne Zolldeklaration anbringen müssen oder einen Frachtbrief erstellen müssen, hängt davon ab, ob Sie die Waren per Brief- oder Paketpost versenden.
- Briefsendung per Post: Der Absender klebt auf das Couvert eine ausgefüllte grüne Etikette CN 22 (erhältlich bei der Post)
- Paketsendung per Post: Der Absender füllt neben der Postadresse die Zollinhaltserklärung CN 23 aus (erhältlich bei der Post)
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kostenpflichtigen Zollberatung zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Elin Meier
Bettina Piquerez 11. Februar 2021
Ich lese mich gerade durch ihr "Zollwissen" und bin für die verständlichen Erklärungen unglaublich dankbar! Ich habe jedoch noch eine Frage und zwar zum Unterschied zwischen einer Handelsrechnung und einer Lieferantenrechnung. Wir importieren aus Portugal. Welche Rechnung oder welcher Rechnungstitel soll die Rechnung des Produzenten für die Verzollung tragen?
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe!
Freundliche Grüsse,
Bettina Piquerez
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung zu unserer Rubrik Zollwissen. Es freut uns sehr, dass die Erklärungen verständlich und hilfreich sind.
Da Frau Meier gerade Ihre Ferien geniesst, beantworte ich Ihnen gerne diese Frage. Da ein Verkaufsgeschäft stattfindet ist in Ihrem Fall die Handelsrechnung für die Verzollung mitzugeben. Sofern die Handelsrechnung Ihres Lieferanten jedoch nicht die nötigen Aussenhandelsdaten beinhaltet, ist eine Versandrechnung «Shipping Invoice» zu erstellen mit den nötigen Angaben, wie Sie diese unter Frage 10 finden.
So stellen Sie sicher, dass beim Import in die Schweiz alle Aussenhandelsdaten für die korrekte Verzollung vorhanden sind.
Ich hoffe, dass wir Ihre Frage beantworten konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag.
Freundliche Grüsse
Lea Derendinger
Guido Gsell 5. Januar 2021
Wenn Ware aus DE in die CH kommt zur Reparatur wird die Ware auf einer Zollrechnung mit dem aktuellen Wert deklariert.
Nach der Reparatur in der CH kann die Ware dann mit einer Handelsrechnung, mit dem entsprechenden Einfuhr Wert des Artikels und den Reparaturkosten zurückgesendet werden? Wobei das Total der Handelsrechnung der Wert der Reparturkosten aufweist? Was empfehlen Sie?
Besten Dank
Mfg
Elin Meier | 5. Januar 2021
Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihre Frage.
Die Reparaturkosten fakturieren Sie dem Kunden mit einer Handelsrechnung. Für den Transport bzw. für den Export muss eine separate «Versandrechnung» oder auf Englisch «Shipping invoice» erstellt werden. In dieser Rechnung geben Sie am besten zwei Positionen an:
- Ursprünglicher Einfuhrwert des Produktes (gemäss Veranlagungsverfügung Import) = CHF X
- Reparaturkosten (gemäss Ihrer Handelsrechnung) = CHF X
Zusätzlich sollten in dieser Versandrechnung alle nötigen Aussenhandelsdaten, wie Zolltarifnummer, Ursprungsland ect. vorhanden sein.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie das Einfuhrverfahren prüfen müssen, damit Sie erkennen ob diese Sendung im Veredelungsverkehr (aktive Reparatur) in die Schweiz importiert wurde. Entsprechend im gleichen Zollverfahren, sollte auch die Wiederausfuhr im e-dec Export nach der Reparatur erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kunde in der Zollrechnung (für die Einfuhr in die Schweiz) einen realistischen Marktwert angibt, auch wenn die Ware defekt ist. Eine Unterfakturierung ist nicht erlaubt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kostenpflichtigen Zollberatung zur Verfügung.
Elin Meier
Christoph Steiner 4. Januar 2021
Ich habe zwei Fragen:
- Welche Art Rechnung empfehlen Sie, wenn ein Artikel zwecks kostenpflichtiger Reparatur in ein EU Staat geschickt werden muss?
- Bei der Einfuhr in die EU mittels einer ProForma-Rechnung (zwecks Reparatur) wird auf die Ware (Warenwert in der ProForma fitkiver Betrag) sowie auf die Transportdienstleistung Steuer erhoben. Muss diese Zollrechnung bereits bezahlt werden, obwohl die Ware nach Reparatur später wieder zu uns zurück geführt wird?
Herzlichen Dank und alles Gute fürs neue Jahr
Elin Meier | 4. Januar 2021
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung, das freut uns sehr.
Für kostenpflichtige Reparaturen, empfehlen wir eine Versandrechnung zu erstellen. Hier muss ebenfalls der Zweck und ein realistischer Marktwert angegeben werden. Da die Reparatur nicht kostenlos ist, sollte keine Proforma-Rechnung ausgestellt werden.
Wenn die Ware definitiv in die EU verzollt wird, werden im Zeitpunkt der Einfuhr die Einfuhrsteuer sowie allfällige Zollabgaben erhoben (auf Grundlage der Angaben in der Versandrechnung). Dies auch wenn die Ware nach erfolgter Reparatur wieder zurück in die Schweiz verbracht wird. In der EU kann möglicherweise ein Spezialverfahren angewendet werden, wodurch die Einfuhrabgaben bedingt nicht erhoben werden (Wiederausfuhr aus der EU). Ob sich das für Sie wirklich lohnt, müsste im Detail angeschaut werden.
Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenpflichtigen Zollberatung gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins 2021!
Elin Meier
Christoph Zwicker 16. Oktober 2020
Besten Dank für den informativen Artikel. Etwas bekanntes wieder einmal auffrischen tut immer gut.
Eine Frage dazu;
Wir möchten für unsere Reparaturen (Event. auch für Verkaufsartikel) neben den Reparaturenkosten eine Versandaufwandsgebühr verrechnen. z.B. EU-Raum CHF X, etwas aufwändigere Länder (z.B. Brasilien, Indien) CHF Y.
Wie müssten wir diese Kosten auf der Proforma-Rechnung erfassen
Danke & freundliche Grüsse
Elin Meier | 16. Oktober 2020
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung.
Wir verstehen, dass Sie die Reparaturkosten verrechnen. Somit wäre es nicht korrekt eine Proforma-Rechnung auszustellen da nur bei kostenloser Reparatur (z. B. Garantie) eine Proforma-Rechnung ausgestellt werden sollte.
Die Reparaturkosten und die Versandaufwandsgebühr fakturieren Sie dem Kunden mit einer Handelsrechnung. Für den Transport muss jedoch eine separate «Shipping-Invoice» erstellt werden, welche folgende Werte aufweisen muss:
- Ursprünglicher Einfuhrwert des Produktes (gemäss Veranlagungsverfügung Import) = CHF X
- Reparaturkosten (gemäss Handelsrechnung) = CHF X
- Versandaufwandsgebühr (gemäss Handelsrechnung) = CHF X
Zusätzlich sollten in dieser Shipping-Invoice alle nötigen Aussenhandelsdaten, wie Zolltarifnummer, Ursprungsland ect. vorhanden sein.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie das Einfuhrverfahren prüfen müssen, damit Sie erkennen ob diese Sendung im Veredelungsverkehr (aktive Reparatur) in die Schweiz importiert wurde. Entsprechend im gleichen Zollverfahren, sollte auch die Wiederausfuhr im e-dec Export nach der Reparatur erfolgen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne im Rahmen einer kostenpflichtigen Zollberatung zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Elin Meier
Merri Yolanda 14. Oktober 2020
Zur Proforma-Rechnung: Vor vielen Jahren wurden wir schon darauf hingewiesen, dass wir das Wort "Proforma" nicht verwenden sollten, da viele Zollämter dies nicht akzeptieren und dann die "richtige" Rechnung verlangen würden.Die Empfehlung war immer "Rechnung nur für Zollwecke" zu verwenden. Dies widerspricht nun Ihren Ausführungen. Ist meine Information veraltet?
Danke für Ihre Rückmeldung.
Elin Meier | 14. Oktober 2020
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung und Kommentar.
Wenn eine Handelsrechnung besteht, aber darin wichtige Aussenhandelsdaten für die Zollabfertigung fehlen kann eine sogenannte «Zollrechnung» erstellt werden. Die Zollrechnung dient als «Rechnung zu Zollzwecken», also als Grundlage für die Verzollung. Dies wird auch heute noch in der Praxis oft gemacht. Die Bezeichnung «Rechnung zu Zollzwecken» ist unseres Erachtens jedoch riskant, da der Zoll dann glaubt, dass die Rechnung nur für die Verzollung erstellt wurde und dabei der Wert beispielsweise mit Absicht tiefer deklariert wird, auch wenn dies nicht der Fall ist. Wir empfehlen deshalb die Bezeichnung «Versandrechnung» oder «Transportrechnung».
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Elin Meier
Alfonso Orlando 5. Oktober 2020
Danke für den interessanten Artikel zur Proforma-Rechnungen. Ein Dauerthema, praxisbezogen und übersichtlich dargestellt.
Freundliche Grüsse
Alfonso Orlando
Switzerland Global Enterprise
Elin Meier | 5. Oktober 2020
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung.
Es freut uns sehr, dass Ihnen unser Beitrag gefällt. Wie Sie sagen, es ist ein Dauerthema und genau deshalb wollen wir hier ein wenig Klarheit schaffen.
Beste Grüsse
Elin Meier
Roland Gasser 30. September 2020
Elin Meier | 30. September 2020
Vielen Dank für Ihr positives Feedback zu unseren Beiträgen!
Es freut uns immer sehr zu erfahren, dass unsere Beiträge gelesen werden und einen Nutzen für unsere Kunden hat. Dies motiviert uns natürlich weitere Beiträge zu schreiben. Schön zu lesen, dass Sie auch Informationen Ihren Kunden und Lieferanten weiterempfehlen konnten.
Vielen Dank und herzliche Grüsse
Elin Meier
M.F. 30. September 2020
Elin Meier | 30. September 2020
Vielen, lieben Dank für Ihre positive Rückmeldung!
Es freut uns sehr, dass Ihnen unsere Beiträge gefallen. Wenn wir unseren Kunden dadurch einen Mehrwert bieten können, erkennen wir, dass sich der Aufwand im Zusammenhang mit diesen Beiträgen definitiv gelohnt hat!
Besten Dank und herzliche Grüsse
Elin Meier
Richard Nigg 30. September 2020
Besten Dank!
Elin Meier | 30. September 2020
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung!
Es freut uns sehr, wenn wir mit unseren Beiträgen auf grundlegende Themen aufmerksam machen können, welche in vielen Firmen als scheinbar nebensächlich betrachtet werden.
Freundliche Grüsse
Elin Meier
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