Der Begriff «Zoll» hat zwei verschiedene Bedeutungen:
- Zoll als Behörde: Das Wort «Zoll» steht für «Zollverwaltung»
- Zoll als Abgabe: Sinnbildlich steht «Zoll» auch für «Zollabgaben»

1. Welche Zollabgaben verrechnet der Zoll?
Die Eidgenössische Zollverwaltung in der Schweiz erhebt für den Bund nicht nur die beiden grössten Einnahmeposten
- die Zollabgaben
- und die Mehrwertsteuer,
sondern sie erhebt im Inland auch
- die Abgaben für VOC,
- die Mineralölsteuer,
- die Monopolgebühren,
- die Biersteuer
- sowie die Tabaksteuer.
Ausserdem führt sie an der Grenze und im Inland verschiedene physische Kontrollen durch und vollzieht auch Gesetze, die nicht direkt mit dem Zoll zusammenhängen. Dazu gehören unter anderem:
- Lebensmittelsicherheit
- Artenschutz
- Markenschutz
- Betäubungsmittel
- Heilmittel
- Waffenrecht
2. Was kontrolliert der Zoll?
Im Reiseverkehr kontrolliert das Grenzwachtkorps Privatpersonen in Bezug auf
- ihre Identität
- ihre Waren, die sie mitführen.
Das Grenzwachtkorps darf aufgrund des Schengener Abkommens physische Kontrollen auch im Inland durchführen; so zum Beispiel
- in internationalen Zügen (Milano-Zürich, Paris-Bern oder München-Zürich)
- oder an Zielorten solcher (wie dem Zürcher oder Berner Hauptbahnhof).
- Diese Kontrollen erfolgen risikogerecht und müssen begründet sein.
Im Handelswarenverkehr kontrolliert der zivile Zoll
- kommerzielle Waren (B2B, B2C) bei der Ausfuhr aus der Schweiz
- kommerzielle Waren (B2B, B2C) bei der Einfuhr in die Schweiz
Diese Zollkontrollen / Zollprüfungen erfolgen
- direkt an den Grenzzollstellen oder Landesflughäfen selbst,
- als auch oft im Inland am Domizil der Spediteure.
- Für die Kontrolle am Domizil müssen die Spediteure über eine entsprechende Bewilligung verfügen.
Lesen Sie mehr zum Thema «Zoll als Behörde» in unserem Fachbegriff «Eidgenössische Zollverwaltung»
3. Was ist der Unterschied zwischen Zollabgaben und Zollgebühren?
Die Begriffe «Zollabgaben» und «Zollgebühren» werden gerne synonym verwendet und sorgen so gerne für Verwirrung.
Der Unterschied besteht darin, dass die beiden Begriffe grundlegend verschiedene Arten von Zollkosten sind:
- «Zollgebühren» steht korrekterweise für diejenigen Gebühren, die nicht der Zoll selbst in Rechnung stellt, sondern die bei den mit der Zollanmeldung beauftragten Firmen wie Spediteure oder Kuriere anfallen.
- «Zollabgaben» steht korrekterweise für diejenigen Abgaben, die im Sinne der Abgabenordnung als Steuern von der Zollbehörde erhoben werden.
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Der Begriff «Zoll» hat zwei verschiedene Bedeutungen:
- Zoll als Behörde – erhebt Abgaben und kontrolliert Reise- sowie Handelsverkehr
- Zoll als Abgabe – werden im Sinne der Abgabenordnung als Steuern erhoben
Über den Autor
Thomas WoodtliAls Zollfachmann mit einem Rucksack in Form von Praxiserfahrungen bei der EZV und in der Industrie, ist Thomas Woodtli seit 2017 Teil des Beratungsteams bei der finesolutions. Seine Hauptleidenschaft, das Tarifieren, kann er hier voll ausleben.
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